Satzung

§3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann werden, wer führend oder leitend im Marketing tätig ist.
  2. Bewerber, die den Anforderungen des Abs. 1 noch nicht entsprechen, können als Junioren Mitglied werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. Der Bewerber soll höchstens 34 Jahre alt sein.
    2. Er soll mindestens ein Jahr im Marketing als Führungsnachwuchskraft tätig sein.
  3. Die Mitgliedschaft wird durch die Aufnahme erworben. Über Anträge und Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  4. Die Mitgliedschaft im Verein steht vor allem denjenigen Personen offen, die im Einzugsbereich von Schleswig-Holstein im Marketing tätig sind.
  5. Die Mitgliedschaft ist persönlich.

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