Satzung
§3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann werden, wer führend oder leitend im Marketing tätig ist.
- Bewerber, die den Anforderungen des Abs. 1 noch nicht entsprechen, können als Junioren Mitglied werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Bewerber soll höchstens 34 Jahre alt sein.
- Er soll mindestens ein Jahr im Marketing als Führungsnachwuchskraft tätig sein.
- Die Mitgliedschaft wird durch die Aufnahme erworben. Über Anträge und Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Die Mitgliedschaft im Verein steht vor allem denjenigen Personen offen, die im Einzugsbereich von Schleswig-Holstein im Marketing tätig sind.
- Die Mitgliedschaft ist persönlich.
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