Satzung
§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Alle Mitglieder des Vereins haben die gleichen Rechte und Pflichten. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung einzuhalten. Sie sind gehalten, den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.
- Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen, insbesondere Rat und Unterstützung in allen Fragen des Marketing.
- Jedes Mitglied kann Anträge zur Mitgliederversammlung stellen. Die Mitglieder können ihr Stimmrecht durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes Mitglied übertragen. Das Stimmrecht ruht bei Beschlußfassung über Rechtsgeschäfte oder Streitigkeiten zwischen Mitglied und Verein.
- Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen; der Beitrag für Junioren kann ermäßigt werden. Die Mitgliederversammlung legt fest, ob bei Eintritt in den Verein eine Aufnahmegebühr erhoben wird. Der im voraus festgesetzte Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Geschäftsjahres zu entrichten.
- Die neben den Beiträgen erhobenen Gebühren für einzelne Veranstaltungen sind regelmäßig kostendeckend bemessen. Der Verein darf niemanden durch Ausgabe, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Aufwendungen begünstigen.
- Das Junioren-Mitglied ist gehalten, einen Antrag auf Mitgliedschaft nach § 3 Abs. I zu stellen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Der Vorstand entscheidet über diesen Antrag; er kann ein Junioren-Mitglied auffordern, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
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