DMV Community Login
Benutzer
Passwort
Passwort vergessen?

Satzung

§6 Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß.
  2. Der Austritt kann nur mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres durch eingeschriebenen Brief an den Präsidenten erklärt werden.
  3. Der Ausschluß eines Mitglieds kann vom Vorstand mit 3/4 Mehrheit beschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind besondere:
    1. Ein Verhalten, das im ernsthaften Widerspruch zu den Aufgaben und Interessen des Clubs steht oder sein Ansehen gefährdet.
    2. Grobe oder wiederholte Zuwiderhandlung gegen die Satzung oder Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
    3. Nichtzahlung des Jahresbeitrags, wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Zahlung länger als 6 Monate im Rückstand ist.
    4. Wenn ein Junioren-Mitglied trotz Aufforderung durch den Vorstand keinen Antrag gem. § 5 Abs. 6 gestellt hat.
  4. Der Ausschließungsbeschluß ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekanntzugeben. Das Mitglied kann binnen zwei Wochen nach Zugang durch schriftlichen Antrag beim Vorstand Berufung gegen die Mitgliederversammlung einlegen.
  5. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins erhalten die Mitglieder nicht mehr als den Wert der von ihnen geleisteten Bar- und Sacheinlagen zurück. Über das restliche Vereinsvermögen wird gemäß § 13 verfügt.

Zurück

Seite drucken Seite merken