Satzung
§7 Organe des Vereins
- Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der Beirat
- Die Organe des Vereins sind verpflichtet, über alle ihnen bekannten internen Geschäftsvorgänge der Mitglieder sowie Firmen, denen Vereinsmitglieder angehören, Verschwiegenheit zu bewahren.
- Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
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