Satzung

§7 Organe des Vereins

  1. Die Organe des Vereins sind:
    1. die Mitgliederversammlung
    2. der Vorstand
    3. der Beirat
  2. Die Organe des Vereins sind verpflichtet, über alle ihnen bekannten internen Geschäftsvorgänge der Mitglieder sowie Firmen, denen Vereinsmitglieder angehören, Verschwiegenheit zu bewahren.
  3. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.

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