Satzung
§9 Aufgabe der Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung beschließt über die im Gesetz oder in dieser Satzung ihr zugeteilten Gegenstände mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
- Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für folgende Angelegenheiten:
- Wahl des Beirates
- Entgegennahme des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung
- Entlastung des Vorstandes und des Beirates
- Festsetzung des Haushaltsplanes für das laufende Geschäftsjahr
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge und Aufnahmegebühren
- Entscheidung über die Berufung eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluß
- Auflösung des Vereins (§ 13).
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