Satzung

§10 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und mindestens drei Vizepräsidenten einschließlich geschäftsführendem Vorstandsmitglied und Schatzmeister. Rechtsverbindliche Erklärungen sind von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern abzugeben.
  2. Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht der Beschlußfassung der Mitgliederversammlung und des Beirates unterliegen. Er leitet die gesamte Tätigkeit des Vereins.
  3. Der Präsident leitet die Versammlungen und Sitzungen der Organe; im Falle seiner Verhinderung wird er durch eines der anderen Vorstandsmitglieder vertreten.
  4. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit der Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.
  5. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Seine Wiederwahl ist zulässig. Scheiden Vorstandsmitglieder vorzeitig aus, so kann der Beirat für den Rest der Amtsdauer den Vorstand ergänzen.
  6. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

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