Satzung
§10 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und mindestens drei Vizepräsidenten einschließlich geschäftsführendem Vorstandsmitglied und Schatzmeister. Rechtsverbindliche Erklärungen sind von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern abzugeben.
- Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht der Beschlußfassung der Mitgliederversammlung und des Beirates unterliegen. Er leitet die gesamte Tätigkeit des Vereins.
- Der Präsident leitet die Versammlungen und Sitzungen der Organe; im Falle seiner Verhinderung wird er durch eines der anderen Vorstandsmitglieder vertreten.
- Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit der Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.
- Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Seine Wiederwahl ist zulässig. Scheiden Vorstandsmitglieder vorzeitig aus, so kann der Beirat für den Rest der Amtsdauer den Vorstand ergänzen.
- Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
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