Satzung
§11 Beirat
- Der Beirat besteht aus mindestens acht bis zwölf Mitgliedern und wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Geschäftsjahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Gewählt sind die Kandidaten in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahl. Während der Amtszeit ausgeschiedene Beiräte werden im Laufe der beiden Geschäftsjahre nicht ersetzt.
- Der Beirat wählt aus seinen Reihen innerhalb von vier Wochen den Vorstand. Er hat ferner laufend alle sonstigen Angelegenheiten des Vereins zu prüfen und den Vorstand bei seiner Tätigkeit zu unterstützen.
- Der Beirat soll mindesten zweimal jährlich vom Vorstand einberufen werden; außerdem hat der Vorstand auf Antrag von mindestens der Hälfte der Beiratsmitglieder eine Sitzung des Beirates anzuräumen.
- Der Beirat beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
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