Im letzten Teil der Online-Themenreihe „Augenmerk bei jurawerk“ wird der Schutz von Know-how in Unternehmen behandelt. Der europäische Gesetzgeber hat dem Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen durch ein eigenes Gesetz endlich den erforderlichen Stellenwert eingeräumt, der für eine Wissensgesellschaft und deren Schutz von immateriellen Vermögenswerten, wie Know-how, unabdingbar ist.
Neben den gesetzlichen Schutzvoraussetzungen, die ein aktives Tun des Geheimnisinhabers gerade gegenüber den Geheimnisträgern erfordert, werfen wir auch einen Blick auf die ersten Urteile, die zum nunmehr fünf Jahre alten Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ergangen sind.
Als Referent wird erneut Rechtsanwalt Moritz Wille, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, den Vortrag halten und gern allgemeine Fragen zum Thema beantworten.
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